Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Das Unternehmen Business Support Lübeck, folgend “BSL” genannt, Inh. Marco Schneider, bietet seine Lieferungen, Dienstleistungen und Angebote ausschließlich unter Einbeziehung der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Diese AGB werden integraler Bestandteil aller Verträge mit Geschäftspartnern, folgend „Kunde(n)“ genannt, die sich auf die Lieferungen und Dienstleistungen von Business Support Lübeck beziehen. Sie bleiben auch für künftige Geschäftsbeziehungen gültig, selbst wenn sie nicht jedes Mal neu vereinbart werden.

Bedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht Teil des Vertrags, auch wenn BSL im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Ein Bezug auf ein Dokument, das Kundengeschäftsbedingungen enthält oder darauf verweist, bedeutet keine Zustimmung zu diesen Bedingungen.

2. Vertragsgegenstand

BSL ist auf umfassende Beratungsleistungen in den Bereichen Unternehmensgründung, - aufbau und -entwicklung sowie Finanzmanagement spezialisiert. Ergänzend zu der allgemeinen Beratung erbringt BSL auch Dienstleistungen im Rahmen der Planung und Umsetzung von Maßnahmen sowie Seminare und Schulungen.

Der genaue Umfang der Leistungen wird in einem Angebot oder in einem individuellen Beratungsvertrag definiert.

Wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist Business Support Lübeck nicht zur Erzielung eines bestimmten Werks oder Erfolgs verpflichtet, auch nicht zum Erreichen spezifischer Kennzahlen.

3. Zustandekommen des Vertrages

Ein rechtskräftiger Vertrag mit BSL kann mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form geschlossen werden. Die Annahme wird seitens BSL immer schriftlich bestätigt.

Grundlage der Zusammenarbeit ist entweder ein Beratervertrag oder ein von BSL erstelltes sowie vom Kunden angenommenes Angebot. In beiden Fällen werden die Details der Zusammenarbeit sowie der geplante Leistungszeitraum und etwaige Nebenabreden definiert.

4. Kündigung und Vertragsdauer

Der Vertrag unterliegt einem spezifischen Leistungsumfang. Jegliche freie Kündigungsmöglichkeit ist ausgeschlossen. Die Dauer des Vertrages oder des Auftrages bestimmt sich nach den jeweiligen Vereinbarungen der Vertragsparteien oder gilt unbefristet. Ist der Vertrag unbefristet, kann von beiden Seiten eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende erfolgen.

Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus triftigem Grund bleibt hiervon unberührt. Kündigt der Kunde vorzeitig aus wichtigen betrieblichen Gründen, regelt sich die Vergütung von BSL nach den Maßgaben des § 649 BGB.

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.

5. Widerrufsrecht

Das Angebot von BSL richtet sich primär an Geschäftskunden. Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und Kaufleuten nach dem HGB steht weder gesetzlich noch durch zusätzliche Vereinbarungen von BSL ein Widerrufsrecht zu. Kunden im Sinne des § 13 BGB, steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, sofern der Vertragsschluss durch ein Fernkommunikationsmittel zustande gekommen ist:

Verbraucher haben das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen mittels einer an BSL adressierten, eindeutigen Erklärung in Schriftform zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Verbraucher seine Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an die richtige Empfängeradresse absendet.

Hierfür steht es dem Verbraucher frei, das folgende Muster Widerrufsformular zu verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Versand des ausgefüllten Widerrufsformulars erfolgt an Business Support Lübeck, Inh. Marco Schneider, Willy-Brandt-Allee 31a, 23554 Lübeck, Deutschland, mail@business-support-luebeck.de:

Widerrufsformular

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbrauchers/in:
Anschrift des/der Verbrauchers/in:
Datum:
Unterschrift des/der Verbrauchers/in (nur bei Mitteilung auf Papier): (*)

Unzutreffendes streichen

Folgen des Widerrufs

Im Falle eines Widerrufs wird BSL alle bis dahin vom Kunden erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei BSL eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet BSL dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ist die Leistungserbringung in Form einer Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist vollständig erfolgt, ist ein Widerruf hierfür ausgeschlossen. Ist die Dienstleistung bereits anteilig erfolgt, so hat der Kunde BSL einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde BSL von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen, entspricht.

6. Leistungserbringung / -anpassung

Insofern BSL mit einer analytischen oder konzeptionellen Beratungsdienstleistung beauftragt wurde, gilt die Leistung als erbracht, wenn BSL die erforderlichen Analysen und die sich daraus ergebenden Konzepte, Schlussfolgerungen oder Empfehlungen erstellt und dem Kunden erläutert hat. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. Hinsichtlich der Ausführung von Dienstleistungen behält sich BSL das Recht zur Leistungsbestimmung gem. § 315 BGB vor.

BSL verpflichtet sich, die Durchführung der Leistung gemäß den Details des Angebotes und mit angemessener Sorgfalt fachlich kompetent und im besten Interesse des Kunden zu erbringen.

Zur Erfüllung der geschuldeten Leistung darf BSL uneingeschränkt auch Dritte, einschließlich Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen, heranziehen.

Vereinbarte Termine und Fristen werden seitens BSL nach besten Möglichkeiten eingehalten, sofern keine unvorhersehbaren Ereignisse eintreten. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Abs. 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät, sind stets schriftlich zu fixieren und als verbindlich zu bezeichnen. BSL wird den Kunden grundsätzlich proaktiv über den Auftragsstatus sowie etwaige Terminverschiebungen informieren. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen BSL, die Erfüllung der Leistung, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Arbeitskampf und ähnliche Umstände stehen höherer Gewalt gleich. Die Parteien teilen sich den Eintritt solcher Umstände unverzüglich mit.

Anpassungen oder Erweiterungen des Leistungsumfanges, der Aufgabenstellung, des Angebotes oder Auftrages bedürfen der Schriftform. BSL wird Änderungswünsche akzeptieren, sofern BSL dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten zumutbar ist. Etwaige daraus entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderungen schriftlich fixiert wurden, führt BSL die Leistung wie ursprünglich vereinbart durch.

7. Leistungsabtretung / Zusammenarbeit / Abwerbung

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag oder Auftrag abzutreten.

Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Im Falle von Abweichungen von der vereinbarten Vorgehensweise oder im Falle von Zweifeln an der Richtigkeit unterrichten sich die Parteien unverzüglich. Der persönliche Auftraggeber wird seitens BSL als Hauptansprechpartner betrachtet. Dieser kann jederzeit vom Kunden formlos gegenüber BSL abgeändert werden. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen, wie von BSL angefordert. Insbesondere sind vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte zu dem entsprechenden Unternehmen zu übermitteln.

Insofern BSL zur Auftragserfüllung Bild-, Ton-, Text- oder ähnliche Materialien benötigt, hat der Kunde diese in einem gängigen digitalen Format beizustellen. Der Kunde stellt zudem sicher, dass er die Rechte zur Nutzung dieser Materialien hat und erklärt mit der Weiterleitung an BSL sein Einverständnis zur Nutzung im Rahmen der Auftragsdurchführung.

Unterbleibt die Mitwirkung des Kunden, die er auf eigene Kosten durchzuführen hat, oder ist die Erbringung der Leistung durch Umstände, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht möglich, bleibt der Anspruch auf Vergütung von BSL bestehen.

Sofern Dritte auf Veranlassung des Kunden im Tätigkeitsbereich von BSL agieren, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Business Support Lübeck hat es dem Kunden gegenüber nicht zu vertreten, wenn BSL seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden aus diesem Umstand ganz oder teilweise nicht rechtzeitig nachkommen kann.

Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten oder ehemaligen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von BSL vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder direkt zu beauftragen. Jede schuldhafte Zuwiderhandlung seitens des Kunden führt zu einer von BSL festgelegten Vertragsstrafe, die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird.

8. Vergütung / Eigentumsrecht / Gegenansprüche / Zurückbehaltung

Die Höhe der Vergütung für die Produkte und Dienstleistungen von BSL ist den Angeboten und/oder dem Beratungsvertrag zu entnehmen und ist bindend. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die in Rechnungen separat ausgewiesen wird. Die Gültigkeit von Angeboten beträgt 2 Wochen ab Angebotsdatum, sofern nicht anders genannt.

Das Honorar basiert entweder auf Festpreisbasis oder auf dem erforderlichen Zeitaufwand in Stunden oder Tagen. Maßgeblich ist der jeweilige Honorarsatz, der aus dem Angebot und/oder dem Beratungsvertrag zu entnehmen ist. BSL ist berechtigt, die zugrundeliegenden Honorarsätze nach billigem Ermessen anzupassen. Eine Anpassung für bestehende Aufträge oder gültige Angebote ist hiervon ausgeschlossen.

Wurde zwischen den Parteien keine Vereinbarung hinsichtlich des Honorars getroffen, deren Erbringung der Kunde nur gegen Vergütung erwarten durfte, so ist das übliche Honorar für diese Leistung zu entrichten. Dieses beträgt zum aktuellen Zeitpunkt 135,-€/Stunde. Im Zweifel gelten die von BSL für seine Leistungen verlangten Honorarsätze als üblich.

Die Vergütung für die erbrachten Lieferungen und Leistungen von BSL ist innerhalb der im Angebot genannten Frist nach Erhalt der Lieferungen und Leistungen und ab Datum der Rechnungsstellung ohne jeden Abzug auf das genannte Bankkonto fällig.

Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages bleibt das Eigentumsrecht an der erbrachten Leistung bei BSL; dem Kunden ist die Verwendung der erbrachten Leistung nur unter Vorbehalt gestattet. Eine Verrechnung von Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese vom Vertragspartner anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Gleiches gilt für das Ausüben von Zurückbehaltungsrechten.

BSL ist jederzeit berechtigt, insbesondere bei Neukunden, den Auftragswert im Rahmen der Rechnungsstellung zu splitten und 40% der zu erwartenden Rechnungssumme sofort nach Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen. Fremdleistungen, die mit der Erfüllung des Auftrages in Zusammenhang stehen, beispielsweise die Erstellung von Printmedien, dürfen seitens BSL nach vorheriger Freigabe durch den Kunden stellvertretend beauftragt werden. Daraus entstehende Kosten sind durch den Kunden zu tragen. BSL ist berechtigt, etwaige Fremdleistungen nur gegen Vorauszahlung des Kunden zu beauftragen. Verzichtet BSL auf eine Vorauszahlung, darf BSL derartige Kosten umgehend nach Leistungserhalt dem Kunden zu sofort und ohne jeden Abzug in Rechnung stellen. BSL ist berechtigt, für Leistungen Dritter eine Abwicklungsgebühr i.H.v. 15% zu erheben und dem Kunden mit in Rechnung zu stellen.

Der Kunde kommt allein durch Mahnung des Beraters, oder wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendarisch bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt behält sich BSL gemäß § 247 BGB das Recht vor, Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem aktuell gültigen Basiszinssatz geltend zu machen sowie Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

Bei verspäteter Zahlung behält sich BSL zudem das Recht vor, ab der 2. Erinnerung weitere Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages zurückzuhalten. BSL behält sich außerdem das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Leistungen abschließend und anteilig vom Gesamtvertrag in Schlussrechnung zu stellen, sofern der Kunde in Verzug gerät und trotz Mahnung Außenstände unbeglichen bleiben. In diesem Fall kann BSL darüber hinaus die gesamte bis zum nächsten regulären Kündigungstermin anfallende Vergütung als Schadenersatz fordern.

Übernachtungskosten, Spesen, Auslagen und Fremdkosten sind BSL gesondert gemäß der im Auftrag oder im Beratungsvertrag vereinbarten Pauschalen nebst Reisezeit zu vergüten.

BSL hat das Recht, angemessene Vorschüsse auf Auslagenersatz zu verlangen und die Fortsetzung der Arbeit von der Befriedigung dieser Ansprüche abhängig zu machen. Eine Beanstandung der Arbeiten von BSL berechtigt nicht zur Zurückhaltung der geforderten (Voraus-)Zahlungen aus Auslagenersatz. Eine Aufrechnung gegen solche Forderungen ist ausgeschlossen.

9. Gewährleistung

Business Support Lübeck hat Mängel nicht zu vertreten, wenn diese auf der vom Kunden gegebenen Aufgabenstellung oder der unzureichenden oder fehlenden Mitwirkung des Kunden beruhen, vgl. Ziffer 7. Die Pflicht zur Gewährleistung entfällt ferner, wenn der Kunde oder Dritte Leistungen oder Teile davon ohne vorherige Zustimmung verändern.

Sollte die Leistungserbringung in mehrere Phasen unterteilt sein, erhält der Kunde zwischenzeitlich Projektunterlagen. Diese dienen als Information über den jeweiligen Projektstand und gelten als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf seine Mängelfreiheit, sofern diese nicht unverzüglich und schriftlich begründet beanstandet werden.

10. Nutzungsrechte

Während der Vertragslaufzeit erhält der Kunde ggf. ein beschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Rahmen der Dienstleistung von Business Support Lübeck erstellten und bereitgestellten Inhalte. Dies umfasst alle im Zuge des Auftrags ggf. erstellten Materialien und Ergebnisse. Die Nutzung der in Absatz 1 genannten Ergebnisse steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung an Business Support Lübeck.

Konzepte, Analysen, Berichte, Pläne, Entwürfe und sonstige Dokumente und erbrachte Leistungen dürfen, sofern von BSL erstellt, nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.

Jede vertragsfremde Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Business Support Lübeck. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte sein sollte, insbesondere des Urheberrechts. Insofern Software Gegenstand der Leistungen sein sollte, gelten die Regelungen aus § 69 d sowie § 69 e Urheberrechtsgesetz.

Die Weitergabe der erbrachten Arbeitsergebnisse an Dritte ist untersagt, ebenso wie eine Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG. Jegliche Weitergabe von Programminhalten an Dritte ist strengstens verboten und wird bei Verstoß zivil- und strafrechtlich verfolgt. Ein Nutzungsrecht besteht nur für den direkten Vertragspartner von Business Support Lübeck, sofern nicht anders vereinbart. Jegliche Schulungsmaterialien dürfen nicht weitergegeben, kopiert oder verkauft werden. Die Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung von vertraulichen Daten, die im Rahmen der Dienstleistung preisgegeben wurden durch Unbefugte ist untersagt. Verstöße gegen die Geheimhaltungspflichten führen zu einem sofortigen Kündigungsrecht gemäß den Regelungen dieses Vertrags sowie zur Geltendmachung weiterer Ansprüche seitens BSL.

11. Verhaltenskodex und Respektierung von Eigentumsrechten

Der Kunde ist verpflichtet, sich gegenüber Business Support Lübeck anständig und nach den Grundsätzen eines ehrbaren Kaufmanns zu verhalten. Jegliche Art von rechtswidriger oder unangemessener Kommunikation über das Unternehmen oder seine Dienstleistungen wird nicht toleriert und kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Während der Teilnahme an Programmen und Veranstaltungen von Business Support Lübeck muss der Kunde störungsfrei mitwirken und den Anweisungen Folge leisten. Bei wiederholten Verstößen kann der Kunde von der Teilnahme ausgeschlossen werden, ohne dass dies den Vergütungsanspruch von Business Support Lübeck mindert.

Die Nutzung von Kontaktdaten anderer Teilnehmer zu Werbezwecken oder zur Gründung eigener Gruppen ohne deren Zustimmung ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich Business Support Lübeck das Recht vor, den Betroffenen von allen Gruppen und Mitgliederbereichen auszuschließen.

Das Verbreiten von Informationen, Zugangsdaten, Rabatten oder Dokumenten in Zusammenhang mit den Programmen von Business Support Lübeck ist streng verboten und kann rechtliche Schritte nach sich ziehen.

12. Haftung

BSL übernimmt Haftung für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit beschränkt sich auf:

a) Personenschäden
b) Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei sich die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung ist in jedem Fall begrenzt auf die vereinbarte Auftragssumme. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der Berater nicht.

Insofern BSL für durchzuführende Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine sachkundige Person als notwendig oder empfehlenswert erachtet, so trägt der Kunde diese Kosten nach vorheriger Abstimmung und schriftlicher Bestätigung.

BSL haftet in keinem Fall für die urheber-, marken-, oder patentrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Anregungen, Konzeptionen und Entwürfe.

13. Geheimhaltung

Business Support Lübeck und der Kunde vereinbaren Vertraulichkeit über den Inhalt der Verträge und aller gewonnenen Erkenntnisse. Die Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die ohnehin öffentlich zugänglich sind.

BSL verpflichtet sich, alle im Rahmen der Beratungsleistungen erlangten Informationen während und nach Beendigung der Geschäftsbeziehung streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, sofern diese nicht als Erfüllungsgehilfen fungieren und hierfür Kenntnis erlangen müssen. BSL ist darüber hinaus verpflichtet, herangezogene Dritte als Erfüllungsgehilfen ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. Wird die Geheimhaltungspflicht durch einen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verletzt, so erfüllt BSL seine daraus dem Kunden gegenüber entstehende Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehenden Regressionsansprüche an den Kunden abtritt.

Kunden erklären sich mit Vertragsabschluss damit einverstanden, dass BSL Informationen unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen, zu finden unter www.business-support- luebeck.de/datenschutz, elektronisch speichert und verarbeitet. Beide Parteien sind dazu verpflichtet, keine elektronisch gespeicherten oder sonstigen Daten an Dritte weiterzuleiten, sofern diese nicht mit der Auftragsausführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

14. Marketing

Business Support Lübeck hat das Recht, Kunden als Referenzkunden auf sämtlichen eigenen Kanälen und Medien zu nennen. Insofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder der Kunde ein entgegenstehendes Interesse geltend macht, darf BSL in geeigneter Form und unter Wahrung vorangehender Ziffern, insbesondere der Geheimhaltung, auf die erbrachten Leistungen öffentlich hinweisen.

15. Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgelegt wurden. Individuelle Abmachungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben immer Vorrang. Für den Inhalt solcher Abmachungen ist eine schriftliche Bestätigung von Business Support Lübeck entscheidend.

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht, das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Als Erfüllungsort gilt der Geschäftssitz von Business Support Lübeck. Exklusiver Gerichtsstand für Kaufleute ist ebenfalls der Sitz von Business Support Lübeck.

Sollte sich eine Vertragsklausel als unwirksam oder undurchführbar herausstellen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Klausel durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.

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